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Die
"Schande von Versailles" saß tief in der deutschen
Seele. Diese wählte - wohl auch des-halb - 1933 Adolf Hitler
zu ihrem Kanzler und ließ sich auf ein gefährliches
Spiel ein. 1939 begann das Deutsche Reich einen Eroberungskrieg
gegen all seine Nachbarstaaten. Tod, Ver-nichtung und Verwüstung
brachte dieser Krieg - wie schon so oft in der Vergangenheit -
über unseren Kontinent, von Frankreich im Westen bis in die
Sowjetunion im Osten. Der Sieg über den Aggressor durch die
alliierten Truppen brachte Tod, Vernichtung und Verwüstung
wieder nach Deutschland zurück. Die alliierten Bombenangriffe
zerstörten tausenden Menschenleben und auch unzählige
Baudenkmäler unserer Heimat. Ganze Städte versanken
in Schutt und Asche.
Am
7. Mai 1945 unterzeichnete Generaloberst Jodl, Chef des Wehrmachtführungsstabes,
die bedingungslose Kapitulation der Deutschen Wehrmacht. Der Krieg
war zu Ende, das geschundene Europa konnte aufatmen. Die Staatsgewalt
wurde fortan bis zu dessen faktischem Ende 1948 durch den Alliierten
Kontrollrat ausgeübt. "Deutschland wird innerhalb seiner
Grenzen vom 31. Dezember 1937 für Besatzungszwecke in drei
Zonen aufgeteilt, von denen jeweils eine jeder der drei Mächte
zugewiesen wird, und in ein besonderes Gebiet von Berlin, das
der gemeinsamen Besatzung durch die drei Mächte unterworfen
ist."
Seerhausen,
ein 300 Seelen-Dorf zwischen Leipzig und Dresden, im März/April
1945. Viele Männer sind im Krieg gefallen oder in Gefangenschaft,
nur Volkssturm, Alte, Frauen und Kinder sind noch im Dorf. An
der Straße nach Jahnishausen verschanzt sich der Volkssturm
und wehrt den ersten Anmarsch der Russen ab. Aber vergeblich!
"Die Russen rücken Tag für Tag näher an uns
heran. Aus Zeitungen und Radio können wir entnehmen, dass
sie zähnefletschend und mordend durchs Land ziehen. Wir werden
aufgefor-dert, die Gegend zu verlassen. Deshalb packen wir die
notwendigsten Sachen auf unseren kleinen Handwagen und ziehen
mit vielen anderen Richtung Westen. Vorsichtshalber werden vorher
noch einige Dinge wie das "Eiserne Kreuz", das unser
Papa postum erhalten hat, sowie Bilderbogen über die Verherrlichung
des Krieges und ein Buch über die Juden als Untermenschen
an einem sicheren Ort vor den Russen versteckt."
Während
die Bewohner des Dorfes auf Geheiß des örtlichen SS-Kommandanten
fliehen, rü-cken die Russen im Ort ein. "Bei den letzten
Kämpfen 1945 hatten einige russische Granaten dem Schloss
gegolten und Turm und Glasdach getroffen. Nur vorsichtig näherte
sich feindli-che Infanterie, über die Wiesen aus Richtung
Jahnishausen kommend, Dorf und Schloss. In der Tür stand
hochaufgerichtet und gelassen wie immer der über siebzigjährige
Schlossherr, Hugo Freiherr von Fritsch-Seerhausen, einst Gardereiter
und der letzte Oberhofmarschall in Weimar. Neben ihm stand sein
Bruder Karlo, einst Flügeladjutant und Prinzenerzieher in
Dresden und letzter Kommandeur der Großenhainer Husaren.
Sie wahrten den alten Brauch, dem Landesherrn und lieben Gästen
vor der Tür entgegenzutreten, unerwünschten Besuch in
der Tür des Hauses zu erwarten. Bereits Tage vorher waren
sie von Polen niedergeschlagen worden, als sie die letzten Pferde
des Gutes lieber Flüchtlingswagen als Plünderern überlassen
wollten. Die von den Fahrzeugen abspringenden Russen stießen
die beiden alten Herren bei-seite, durchstreiften das Haus, und
bald erfüllte das geschäftige Treiben eines hohen Stabes
das Gebäude. Panzer fuhren zu seinem Schutz in Park und Hof
um das Schloss auf, Kabel wurden gezogen. Die Schlossbewohner
wurden in kleine Zimmer des Dachgeschosses verwiesen."
Die
Russen verließen Seerhausen im Juni oder Juli 1945 und überließen
es dem Regiment des eingesetzten Bürgermeisters. Der Schlossherr,
Hugo von Fritsch, sein Bruder Karlo sowie dessen Frau Alexandrine,
Schwägerin Evelyn und die Stieftochter Hugo v. Fritschs,
Renata Herwarth von Bittenfeld verblieben im Schloss.
Am
11. September 1945 erließ die Landesverwaltung des Bundeslandes
Sachsen die Verordnung über die landwirtschaftliche Bodenreform.
Mit ihr wurden - neben Kriegsverbrechern und Anhängern des
Hitlerstaates - auch die Eigentümer von Grundbesitz über
100 Hektar entschädigungslos enteignet. In Artikel 2 Nr.
3 der Bodenreformverordnung hieß es dazu: "Gleichfalls
wird der gesamte feudal-junkerliche Boden und der Großgrundbesitz
mit über 100 Hektar mit allen Bauten, lebendem und totem
Inventar, allen Nebenbetrieben und sämtli-chem landwirtschaftlichem
Vermögen entschädigungslos enteignet". Nicht enteignet
wurde das Land von Kirche und Kommunen. Es wurde ein "Bodenfond"
geschaffen, in den das ent-eignete Ackerland eingebracht wurde
und aus dem es an landarme und landlose Bauern sowie Umsiedler
verteilt wurde. Unter Anleitung der russischen Siegermacht wurde
in Sachsen sowie in den anderen Ländern im Osten Deutschlands
ein jahrhundertealtes Eigentums- und Wirtschaftssystem komplett
beseitigt. Die Enteignung durch die Bodenreform war allumfassend.
Den Enteigneten blieb wahrlich nur das, was sie auf dem Leibe
trugen. Das Ziel der Enteignung, die Liquidierung des "feudal-junkerlichen
Großgrundbesitzes", wurde weit übertroffen. Es
wurde nicht nur das Ackerland eingezogen und in den "Bodenfond"
überführt, sondern alles Hab und Gut der Betroffenen,
vom Schloß über die Möbel bis zum Besteck und
der Kleidung dem Land Sachsen übereignet. Damit gehörten
Kunstschätze und andere kulturelle Werte in unvorstellbarem
Ausmaß plötzlich dem Land Sachsen.
Die
"neuen Herren" in Ostdeutschland hatten allerdings nicht
bedacht, dass die "ausführenden Verwaltungsorgane"
ausschließlich aus unbedarften Bauern oder Arbeitern bestand,
welche überhaupt nicht in der Lage waren, den "Buchstaben
des Gesetzes" einzuordnen. Durch die allgegenwärtige
Drohung der örtlichen russischen Kommandanturen mit der Kalaschnikow
und mit Speziallagern wie in Mühlberg waren die "ausführenden
Verwaltungsorgane" hoch motiviert.
Zur
Realisierung der Bodenreform wurden entsprechend des Artikels
4 der Bodenreformver-ordnung die Gemeinde- und Kreisbodenkommissionen
"geschaffen" sowie eine Landesbodenkommission gebildet.
Vom Erlass der Verordnung am 11. September bis zum 30. Oktober
1945 musste die Bodenreform vollzogen sein.
Auch
in Seerhausen wurde eine solche Bodenkommission geschaffen. Vorsitzender
wurde Richard Notzon aus Groptitz, ein 46-jähriger Landarbeiter.
Bereits am 14. Oktober 1945 fand die Übergabe der Bodenreformurkunden
an die neuen Eigentümer statt. Im Bericht des Seerhausener
Bürgermeisters Kummich an den Oschatzer Landrat vom 16.10.1945
liest man, dass "im festlich geschmückten Saal (des
Gasthofes, d.V.) der Bürgermeister jedem Siedler die Urkunde
überreicht und er verpflichtet wurde, den empfangenen Boden
für das Wohl und zum Nutzen des ganzen Volkes zu verwalten."
Das Ackerland derer von Fritsch war damit vergeben, es verblieben
Schloss, Schlosspark, die Schlosskapelle und ein Teil der Rittergutsanlage
in der Verwaltung der Gemeinde.
Aus
einem Schreiben des Schlossherrn von Seerhausen, Hugo v. Fritsch,
damals 76 Jahre alt, wissen wir, dass das Rittergut Seerhausen,
das Schloss Seerhausen sowie alles andere, was denen von Fritsch
gehörte, am 25. September 1945 enteignet wurden. Seit diesem
Tag mussten Hugo v. Fritsch, sein Bruder Karlo v. Fritsch und
seine Stieftochter Renata Herwarth v. Bittenfeld in der ehemaligen
Pächterwohnung des Rittergutes gegenüber dem Schloss
wohnen. Den Schlüssel für das Schloss hatte nunmehr
der Bürgermeister.
Am
22. Oktober wurde der ehemalige Schlossherr Hugo v. Fritsch und
sein Bruder Karlo "aus der Gemeinde Seerhausen entfernt und
nach Oschatz eingeliefert" . Hintergrund war die allgemeine
Deportation der Adligen nach Rügen, wohin auch Hugo und Carlo
v. Fritsch gebracht wurden. Es gelang Hugo und Karlo in einer
der ersten Nächte nach Ankunft auf Rügen, in einem Fischerboot
auf das Festland zu entkommen. Der entbehrungsreiche Weg nach
Seerhausen brachte Hugo eine schwere Lungenentzündung, der
er Ende November 1945 in Riesa erlag. Wenige Tage danach nahm
Karlo sich in Seerhausen das Leben. Er wurde neben seinem Bruder
und den Frauen beim Aufgang zum Patronatsgestühl der Pfarrkirche
in Bloßwitz beerdigt.
Seerhausens
Mitglieder der Bodenkommission wussten nichts von den Rechtsverhältnissen
am Rittergutsbesitz. Dass ein Großteil der Kunstschätze
im Schloss Seerhausen nicht dem Schlossherrn, sondern dem Freiherrlichen
v. Fritschen Familienverein gehörte, war den eingesetzten
Kommunisten natürlich unbekannt. Die diesem entsprechend
dem Sächsischen Gesetz zur Auflösung der Familienanwartschaften
vom 9. Juli 1928 gehörenden Kunstwerke haben der Enteignung
durch die Bodenreform natürlich nicht unterlegen, da dieser
Familienverein keinerlei Grundbesitz hatte. Außerdem wurde
in Seerhausen auch die "Schlossmühle" - eine kleine
Wassermühle - durch die Bodenreform enteignet und dem VdgB
übertragen, obwohl diese Mühle der bereits 1944 verstorbenen
Ehefrau des Schlossherrn gehörte, welche ihr Erbe testamentarisch
ihren drei Kindern übertragen hatte. Der greise Hugo v. Fritsch
legte am 15. Oktober 1945 als Testamentsvollstrecker seiner verstorbenen
Frau Widerspruch gegen diese Enteignung ein, nach seinem Abtransport
nach Rügen und schließlich seinem Tod Ende November
wurde dieser Widerspruch, trotz Intervention eines Anwaltes aus
West-Berlin abgewiesen und die Schlossmühle endgültig
dem VdgB überwiesen.
Mit
der Bodenreform waren historische, denkmalgeschützte Gebäude
von unbestritten hohem geschichtlichem Wert an den "Bodenfond"
sowie die darin enthaltenen Kunstgegenstände von nicht zu
bezifferndem Wert in das Eigentum des Landes Sachsen übergegangen.
Mit großer Naivität ging die Landesverwaltung Sachsens
daran, diese Werte zu sichern. Es war schlicht nicht möglich,
diese Kulturwerte, die bis dahin in den Schlössern und Herrenhäusern
Sachsens geborgen waren, zu sichern. Abgesehen von den wertvollen
Gegenständen, die die Sieger des Krieges als Beute mitnahmen,
waren die Schlösser und Herrenhäuser Sachsens (und auch
der anderen ostdeutschen Gebiet) dem Wohl und Wehe der eingesetzten
kommunistischen Bürgermeister ausgesetzt. Verständlicherweise
waren diese von den siegreichen Russen eingesetzten Bürgermeister
und auch die anderen in Kreis- und Landesverwaltung beschäftigten
Mitarbeiter überhaupt nicht in der Lage, den Wert der ihnen
zur Verwaltung übertragenen Dinge zu erkennen. Nur wenige
Mitarbeiter der Landesregierung erkannten, welch unermesslicher
Reichtum in den Dörfern des Landes schlummerte und täglich
von Bauern und Arbeitern, die zu Verwaltern der Herrenhäuser
und Rittergüter bestellt waren, an die "neuen Herren
des Landes", an Arbeiter, Landarbeiter, Umsiedler usw. verteilt
wurden.
Seerhausen
war beispielhaft für die verheerenden Auswirkungen der ideologisch
verblendeten Enteignungspolitik der mit der russischen Siegermacht
sympathisierenden ehemaligen "Untertanen". Vorsitzender
der Gemeindebodenkommission in Seerhausen war ein einheimischer
Landarbeiter, ein Umsiedler und Landwirt war Verwalter der sämtlichen
zum Rittergut gehörigen Gebäude. In diesen Funktionen
nahmen sie am 12.10.1945 die Bestände des Schlosses Seerhausen
auf. Dieses Verzeichnis liest sich wie das Inventarverzeichnis
einer insolventen Möbelfabrik: "2 Stühle, 1 Sofa,
1 Küchenschrank groß, 1 Tisch groß, 2 Tische
klein, 1 Glasschrank usw.". Insgesamt werden in dieser laienhaften
Art und Weise 644 "Möbelstücke" aufgeführt,
die in den 35 bewohnten und eingerichteten Räumen des Schlosses
zu dieser Zeit noch vorhanden waren. Keine Erwähnung findet
z.B. die Bibliothek mit ihren mehr als 3.600 Bänden, sie
scheint in den Augen der Verantwortlichen wertlos und einer Aufzeichnung
nicht würdig gewesen zu sein. Auch ein Chronometer aus dem
16. Jahrhundert, das heute einen Platz im Mathematisch-Physikalischen
Salon im Zwinger von Dresden hat, wird gar nicht aufgeführt.
Das
Land Sachsen schickt die - hoffnungslos unterbesetzte - Schlossbergungskommission
ins Land. Als deren Vertreter besuchte Landesmuseumspfleger Dr.
Walter Hentschel Anfang Oktober das Schloss in Seerhausen. In
seinem Bericht vom 10.10.1945 schreibt er: "Von der bedeutenden
alten Einrichtung nur Reste vorhanden, darunter Einzelmöbel
von hervorragender Güte, einiges beschädigt, das übrige
abgefahren. Gemalte Wandbespannungen in 2 Räumen. Bildnisse
z.T. gut, besonders ein Kniestück von Duplessis. Ein Bild
von Schenau soll beschädigt im Tresor liegen. Im Park 6 Sandsteinhermen
und eine große Figur "Chronos", beschädigt,
hervorragendes Werk von Permoser." Hentschel schätzt
den Wert der vorgefundenen Einrichtung und der Parkfiguren auf
250 000 Reichsmark. Am 8. November 1945 besuchen Vertreter der
Schlossbergungskommission zum zweiten Mal Seerhausen. Fritz Löffler
war vom 04. bis 06.12.1945 ebenfalls in Seerhausen und stellte
in seinem Bericht fest: "Das Familienarchiv liegt in einem
großen Haufen durcheinander, darunter auch das Material
aus dem Goethe-Kreis. Seerhausen ist nicht zu halten, es muss
geräumt werden … Bilder, Möbel, Archiv und Bibliothek
sind erstklassig und werden eine Bereicherung der Staatlichen
Sammlungen sein." Am 11.01.1946 werden die ersten Kunstgegenstände
von Seerhausen abtransportiert. Der Bürgermeister von Seerhausen
besteht darauf, dass alles, was sich im Schloss befindet, der
Gemeinde gehört, um damit offene Grundsteuerschulden in Höhe
von 5.500 Reichsmark (!), die auf dem gesamten Besitz derer von
Fritsch lasten, begleichen zu können, da die Neubauern und
Umsiedler, die das Land im Zuge der Bodenreform erhalten haben,
diese Schulden nicht begleichen können. Die Schlossbergungskommission
kommt allerdings zu spät, um alle Kunstgegenstände zu
sichern und abzuholen. Am 2. Februar 1945 nach dem Mittag ließ
der Vorsitzende der Gemeindebodenkommission die Türen des
Schlosses öffnen und die Einwohner von Seerhausen stürmten
das Schloss. Die Plünderung des Schlosses nahm seinen Lauf.
"Die Plünderung war ein Volksfest für einen großen
Teil des Dorfes."
Bereits
in der Zeit von April bis September scheint das Schloss Seerhausen
mehrfach geplündert worden zu sein. Sicher ist, dass die
Russen nach ihrem Einzug ins Schloss mitgenommen haben, was ihnen
wertvoll erschien. Obwohl keine Augenzeugenberichte oder schriftliche
Unterlagen über diesen Fakt existieren, zeigt doch ein Bericht
der Sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek
Dresden aus dem Jahr 2008, dass Gegenstände von Schloss Seerhausen
in die Sowjetunion gelangten. Was durch die russischen Offiziere
und Soldaten tatsächlich alles aus dem Schloss gestohlen
wurde, ist nicht bekannt.
Am
10. Februar 1946 wurden die restlichen Archivalien und Bücherbestände
sowie "die großen Gemälde … 2 Bronzeaufsätze
Empire, 1 Kommode, 1 Zinnkrug, 1 ostasiatische Porzellanvase"
abtransportiert und nach Dresden gebracht. Unter den "restlichen
Archivalien" befanden sich u.a. das Diplom des Kaisers Karl
VI. vom 30. März 1730, mit dem Thomas Freiherr v. Fritsch,
der berühmte Hubertusburger Friedensminister, in den Adelsstand
erhoben wurde sowie umfangreicher Schriftverkehr zwischen Jakob
Friedrich von Fritsch und der berühmten Anna Amalia, Herzogin
von Sachsen-Weimar-Eisenach, deren Sohn Carl August und Johann
Wolfgang von Goethe. Es scheint noch weitere Transporte nach Dresden
gegeben zu haben, genaueres ist nicht belegt. Im Juli 1946 war
das Schloss aber komplett leer geräumt. In dieser Zeit wurden
die Räume im Schloss an Umsiedler und wohnungslose Seerhausener
vermietet. Es wohnten 14 Familien in den 35 Schlossräumen.
Das durch den Beschuss zerstörte Glasdach über dem Innenhof
wurde notdürftig repariert. Die Kosten der von der Gemeinde
durchgeführten Reparaturen wurden vom Bürgermeister
mit 10.000 RM angegeben. Das Schloss Seerhausen, dass Anfang 1945
mit seinen Kunstschätzen und Archivalien noch jedem Museum
im Lande den Rang abgelaufen hätte, war Mitte 1946 nur noch
ein historisches Gebäude, zwar ohne wirklichen Inhalt, aber
es stand noch im ehemals barocken Park, der größtenteils
abgeholzt und in "Kartoffel- und Gemüsegärten"
umgewandelt war.
Die
sowjetische Besatzungsmacht hatte bis dahin ganze Arbeit geleistet.
Die Grundlagen der wirtschaftlichen Größe Deutschlands
vor dem 2. Weltkrieg waren im Osten komplett zerstört. Die
Industriebetriebe und die Verkehrsinfrastruktur wurden größtenteils
als Kriegsreparationen abgebaut und in die Sowjetunion gebracht,
die Äcker und der Wald waren im Zuge der Bodenreform verstaatlicht
und an Umsiedler oder Kleinbauern verteilt worden. Übrig
geblieben waren die ehemaligen Wohnsitze oder Sommerresidenzen
der "Junker". Die sowjetische Besatzungsmacht und ihre
ausführenden deutschen Organe im Osten Deutschlands sorgten
sich darum, dass jeder "Neubauer" und die anderen von
der Bodenreform zu "freien Bauern auf freier Scholle"
ernannten Menschen auch mit dem Bau eines Neubauernhofes die Beseitigung
der jahrhundertealten landwirtschaftlichen Strukturen endgültig
machte. Aber den Russen ging alles zu langsam. Auf Grund des herrschenden
Mangels in der Nachkriegszeit fehlte es aller Orten an Baumaterial
für die zügige Errichtung der Neubauernhöfe. Bereits
Anfang 1947 wurden die Landkreise von der Landesregierung Sachsen
zu Zustand und Verwendung der Schlösser und Herrenhäuser
in ihrem Gebiet befragt. Der Landrat von Oschatz schickte diese
Fragen an die Gemeinde Seerhausen am 24. April weiter, der Bürgermeister
antwortete am 5. Mai mit der Mitteilung, dass "Inventar keines
vorhanden sei, dass die 30 Räume für Wohnzwecke hergerichtet
worden seien und dass die Gemeinde für ca. 10.000 RM Instandsetzungskosten
aufgewendet habe". Zur Frage, für welchen Zweck das
Schloss geeignet sei, antwortete Bürgermeister Kummich: "Zur
Vermietung der Wohnräume, wie bisher, gut geeignet".
Der Landkreis ermittelte auch die Versicherungs- und Einheitswerte
der Schlösser. Die Bewertungsstelle des Finanzamtes Oschatz
teilte für das Schloss Seerhausen einen Einheitswert von
28.600 RM mit, die Versicherungsanstalt des Landes Sachsen einen
Neubauwert von immerhin 216.200 RM. Die Antwort des Landrats von
Oschatz an die Landesregierung enthielt dann auch für jedes
Schloss und Herrenhaus im Kreis eine entsprechende geplante Nutzung,
für Seerhausen interessanterweise eine Nutzung als "Krankenheim
und Privatklinik". Der Wert des Schlosses Seerhausen wurde
mit 18.000 RM angegeben.
Am
9. September 1947 wurde dann vom Obersten Chef der SMAD, Marschall
der Sowjetunion Wasili Sokolowski, der berüchtigte Befehl
209 erlassen. Offizieller Aufhänger waren die "Schwierigkeiten
in Bezug auf den Bau von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden …
der Neubauernwirtschaften". Deshalb befahl die SMAD, in den
Jahren 1947/48 den Bau von wenigstens 37.000 Häusern in den
Neubauernwirtschaften, davon 5.000 in Sachsen. Entscheidend für
die größte Kulturbarberei der späten 40er und
50er Jahre war Punkt 6 des Befehls: "Den Ausschüssen
der Bauernhilfe und einzelnen Bauern ist zu gestatten, ungehindert
das Baumaterial zerstörter militärischer Werke und Bauten,
ebenso der ehemaligen Gutsgebäude und der Ruinen herrenloser
Gebäude zu verwenden." Dieser Satz, der sich bei näherer
Betrachtung als (sinnvolle) Erlaubnis der Russen zur Verwendung
von Trümmern und Ruinen von Kasernen, Gutsgebäuden und
herrenlosen Gebäuden zeigt, hat die hundertfache Zerstörung
von kulturhistorisch wertvollen Schlössern und Herrenhäusern
zur Folge gehabt.
In
Folge des Befehls 209 setzte in Sachsen eine hektische Betriebsamkeit
ein. Der Bau von 5.000 Neubauernhöfen war befohlen worden.
Am 3. Oktober 1947, 12 Uhr mittags fand im Büro des Landrats
von Oschatz eine Konferenz mit dem russischen Kreiskommandanten
und den wichtigsten Vertretern des Kreises statt. Zum Punkt 6
des Befehls wurde im Protokoll vermerkt: " Dieser Punkt soll
nicht veröffentlicht werden (…) In Zukunft stützen wir
uns nur auf den Befehl 209." Am nächsten Tag erging
vom Sächsischen Ministerium für Land- und Forstwirtschaft
die folgenschwere Rundverfügung 11/47 mit den Durchführungsbestimmungen
zum Befehl 209 der SMAD. Zu Punkt 6 des Befehls wird bestimmt:
"Der Abbruch von Gutsgebäuden zur Gewinnung von Material
zur Erstellung von Höfen ist im verstärkten Maße
in Angriff zu nehmen." Bereits drei Tage später fand
eine Tagung der Landesregierung Sachsen, betreffend den Befehl
209 statt. Das Protokoll dieser Tagung zeigt, dass man offenbar
hektisch bemüht war, dem Befehl zum Bau von 5.000 Neubauernhöfen
nachzukommen. Zum Abbruch der Schlösser wurde festgestellt:
"Man hat schon in einer Rundverfügung ersucht, die alten
Schlösser abzureißen, man ist aber dabei auf große
Schwierigkeiten gestoßen. Es sind dies zum größten
Teil die Gebäude, die zur Zeit von den Neubauern bewohnt
werden." Die Zeit und der Russe drängten. Stellt man
sich vor, dass heute in Sachsen jährlich um die 2.780 Wohnungen
in Ein- oder Zweifamilienhäusern neu gebaut werden, war es
im Jahre 1947 schier unmöglich, in der vom Krieg zerstörten
Heimat ohne funktionierende Industrie 5.000 Neubauernhöfe
zu errichten. Am 21.11.1947 richtet das Sächsische Ministerium
für Landwirtschaft, Bodenordnung und Bodenkultur an die Landkreise
mittels Telegramm mehrere Fragen bezüglich des Abbruches
der Herrenhäuser und Schlösser. Der Kreis Oschatz antwortet
auf die Frage, welche Herrenhäuser oder Schlösser für
den Abbruch vorgesehen seien: "Keine." Auf die Frage,
welche der betreffenden Gebäude für soziale Zwecke oder
aus anderen Gründen erhalten bleiben sollen, hat der Kreisrat
angegeben, dass fast alle Schlösser für Umsiedlerwohnungen,
Erholungsheime oder Schulen benötigt würden. Der Kreis
Oschatz wird nicht der einzige Kreis gewesen sein, der die Abbruchwünsche
der Regierung so abschlägig beschieden hat. Deshalb musste
von den, dem Russen hörigen, Regierungsmitgliedern nunmehr
eine härtere Gangart gefahren werden. Mit Rundverfügung
vom 29.12.1947 wurden die Beschlüsse der Landesbodenkommission
vom 12.12.1947 verbindlich bekannt gemacht. Zum Abbruch der Gutshäuser,
Herrenhäuser und Schlösser heißt es darin: "Die
Landräte sind zu verpflichten, sofort die Arbeiten in Angriff
zu nehmen, damit alle ehemaligen Herrensitze ihres landwirtschaftlichen
Gutscharakters entkleidet werden. Die Abbrucharbeiten haben spätestens
ab Februar 1948 zu erfolgen (…) Die Kreisbodenkommissionen werden
angewiesen, sofort mindestens 25 % der Herrenhäuser und Schlösser
abzubrechen." Und die Landräte wurden verpflichtet!
In einer Konferenz der Landräte beim Innenminister Dr. Fischer
am Donnerstag, den 08.01.1948 werden die Landräte noch einmal
auf den Abbruch der Schlösser eingeschworen. "Die letzte
Anweisung von Innenminister Fischer in dieser Angelegenheit ist
strengstens zu beachten. Schlösser müssen ab s o f o
r t 25% abgebro-chen werden. Die Umsiedler, die in den betreffenden
Schlössern wohnen, müssen anderswo in den Gemeinden
untergebracht werden. Herrenhäuser müssen ebenfalls
durchgebrochen werden. (…) VdgB muss sich ganz besonders bei Befehl
209 einschalten, muss die Leitung für dessen Durchführung
übernehmen, damit auch in den Gemeinden, in denen sich nur
Altbauern befinden, die Organisation des Befehls 209 und die Heranschaffung
von sämtlichen erforderlichen Baumaterialien tatkräftig
unterstützt wird.". Aus Dresden zurückgekehrt,
beruft Landrat Reinhard für Sonnabend, den 10.01.1948 eine
Sitzung der "erweiterten" Kreisbodenkommission ein.
Neben den ständigen Mitgliedern dieser Kommission aus VdgB
und SED sind auch Vertreter des Umsiedleramtes, des Kreiswohnungsamtes
und der Neubauernhilfe anwesend. Um 14 Uhr eröffnet der Landrat
die Sitzung. Was tatsächlich in dieser Runde besprochen und
diskutiert wurde, ist nicht niedergeschrieben worden. Lediglich
die Festlegungen sind im Protokoll vermerkt. Zum Punkt I, Abbruch
der Schlösser, wurde festgehalten: "Lt. Anweisung der
LRS (Landesregierung Sachsen, d.V.) sind 25% der im Krs. Oschatz
bestehenden Schlösser für den Abbruch vorgesehen. Die
erweiterte KBK beschließt einstimmig, dass zunächst
Görzig, Bornitz, Canitz, Calbitz und Seerhausen unter diese
verlangten 25% fallen." Damit war das Schicksal des Schlosses
Seerhausen besiegelt. Den Segen der Landesregierung Sachsen erhielt
der Beschluss des Kreises Oschatz sodann in der Sitzung der Landesbodenkommission
vom 28.02.1948, in der für den Kreis Oschatz neben dem Abbruch
von Seerhausen die Zerstörung von 15 weiteren Schlössern
und Herrenhäusern beschlossen wurde.
Am
20.01.1948 wird dem Bürgermeister von Seerhausen die Entscheidung
zum Abbruch des Schlosses mitgeteilt. Gleichzeitig wird er aufgefordert,
sich wegen der Umquartierung der Bewohner mit dem Kreiswohnungsamt
in Verbindung zu setzen. Danach ist die Aktenlage dürftig.
Nach dem Bericht eines ehemaligen Seerhauseners, der mit seiner
Mutter im Schloss wohnte, mussten die Bewohner des Schlosses ausziehen.
Danach wurde "alles Brennbare aus dem Schloss ausgebaut".
Dabei fand man im März 1948 in dem Zimmer über dem Hauptportal
unter den Dielen einen "Silberschatz", insgesamt 374
Teile Besteck, Teekannen und anderes Tischzubehör. Diese
wurden von der Kriminalpolizei aufgenommen und dem Chef der Sächsischen
Polizei übergeben. Offenbar wurde das ganze Jahr 1948, von
der Ausquartierung der Schlossbewohner Ende Februar an, das Schloss
demontiert. Es wurde alles nur halbwegs Brauchbare ausgebaut.
So wurde zum Beispiel eine der Zimmertüren zur Haustür
umgearbeitet und diente als solche bis Ende der 80er Jahre. Fliesen
aus der Schlossküche wurden in einem Hausflur des Nachbarortes
Nickritz als Fußbodenbelag eingebaut und der Stall des Bürgermeisters
von Seerhausen wurde mit den Schindeln vom Schloss eingedeckt.
Im März 1949 war es dann soweit, dass ein Sprengtrupp - woher
der kam ist nicht bekannt - anrückte, um die Sprengung des
Schlosses vorzunehmen.
Am
25. März 1949 wurde das Schloss Seerhausen gesprengt. Das
Schloss "wehrte" sich gegen sein Schicksal. Es stürzte
nur zur Hälfte ein, eine zweite Sprengung war nötig.
Eintausend Jahre Geschichte waren ausgelöscht!
Der
Trümmerhaufen des Schlosses lag nach der Sprengung bis 1978,
also fast 30 Jahre, unangetastet im Schlosspark von Seerhausen.
In diesem Jahr wurde er größtenteils auf die Bauschuttdeponie
im nahe gelegenen Glaubitz abgefahren. Der traurige Rest wurde
zusammengeschoben und ist heute noch als "Schlosshügel"
im Park von Seerhausen zu sehen.
Im
Jahre 929 begann die Geschichte der deutschen Besiedlung unserer
sächsischen Heimat mit dem Sturm Heinrichs I. auf die Slawenburg
Gana. Seerhausen liegt nur 5 km entfernt vom vermuteten Standort
dieser Slawenburg. Womöglich hat Heinrich I. nach dem Sturm
dieser Burg nicht zuerst die Burg Meißen, sondern einen
geschützten Übergang über die Jahna bei Seerhausen
angelegt? Wir werden es wohl nie erfahren. Die früheste Erwähnung
Seerhausens findet sich in einer Urkunde des Hochstifts Naumburg
aus dem Jahre 1170. Seit dieser Zeit gibt es diesen Flecken, der
bis 1728 der berühmten sächsischen Adelsfamilie von
Schleinitz gehörte. 1728 kaufte Thomas Fritsch (1730 geadelt
und 1742 in den Freiherrenstand erhoben) Rittergut Seerhausen.
Bis zum Kriegsende gehörten der Familie v. Fritsch Schloss
und Rittergut Seerhausen. Das Schloss war ein mit Leben erfülltes
Museum. Es wurde in nur vier Jahren komplett vernichtet!
Was
bleibt der heutigen Generation von den Ereignissen der Nachkriegszeit
in Ostdeutschland? Zunächst einmal wohl die Erkenntnis, dass
wir gar nicht so richtig wissen, was damals eigentlich passiert
ist. Und danach zieht die Erkenntnis auf, dass unsere sächsische
Heimat für eine Idee (!) einen Großteil seiner historischen
Schlösser gesprengt hat. Nach Magirius sind es mehr als 200
Schlösser gewesen, die nach den Bomben und Panzergranaten
der Alliierten vom Erdboden verschwunden sind, "damit alle
ehemaligen Herrensitze ihres landwirtschaftlichen Gutscharakters
entkleidet wurden". In der Gemeinde Stauchitz, zu der Seerhausen
heute gehört, wurden drei von vier Schlössern gesprengt
(Seerhausen, Stösitz, Stauchitz). In der Kartei der Schlossbergungskommission
des Landes Sachsen sind 202 Kunstwerke aus Schloss Seerhausen
aufgelistet, die enteignet wurden. Dazu kommen die Bibliothek,
das Schlossarchiv und viele weitere, nicht dokumentierte Verluste.
1953 befand sich der Adelsbrief des Thomas Freiherrn von Fritsch
noch im Sächsischen Hauptstaatsarchiv, in den siebziger Jahren
tauchte er in Westdeutschland auf. Was wird der "Bereich
kommerzielle Koordinierung" von Schalck-Golodkowski wohl
noch alles verramscht haben.
Thomas
Freiherr v. Fritsch-Seerhausen (1909-2006), Nachfahr des berühmten
Hubertusburger Friedensministers Thomas v. Fritsch war zeitlebens
seiner Heimat Seerhausen verbunden. Oft besuchte er - der im Westen
lebte - seine sächsische Heimat. Seine Familie hatte 1945
alles verloren. Im Jahr 2003 feierte Seerhausen das 325-jährige
Jubiläum der, der Sprengung ent-gangenen, Seerhausener Schlosskapelle.
Zu Beginn seines beachtenswerten historischen Vortrages sagte
der damals 94-jährige:
Ist
alles, was seit der Wende passierte gut? Ist alles, was vor der
Wende war schlecht?
War alles, was nach 1945 passierte gut, alles vorher schlecht?
Es war anders, sehr sehr anders!
Dirk
Zschoke
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